AGB

Canis Kolleg - Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

Alle Leistungen des Canis Kolleg (Inhaberin Silvia Kemper) werden ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Sie gelten auch für künftige Geschäftsverbindungen zwischen Canis Kolleg und dem/ der Auftraggeber:in (nachfolgend „Kund:in“ genannt), selbst wenn hierzu keine erneute ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird. Canis Kolleg ist berechtigt, Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Diese Änderungen gelten nicht für solche Vertragsschlüsse, die vor Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser Geschäftsbedingungen vorgenommen wurden.
Der/ die Kund:in versichert, dass sein/ihr Hund über einen umfassenden bzw. dem Alter entsprechenden Impfschutz verfügt und frei von Parasiten (z. B. Würmer, Flöhe), sowie ansteckenden Krankheiten ist, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Der Impfausweis und der Versicherungsnachweis sind bei Beginn des Trainings bzw. der Therapie vorzulegen. Der/ die Kund:in ist verpflichtet, Canis Kolleg vor dem ersten Termin über aktuelle Erkrankungen, Angst- oder Aggressionsverhalten sowie sonstige Verhaltensauffälligkeiten des Hundes zu informieren. Canis Kolleg ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten von Kursen, Gruppentrainings, Workshops und Seminaren auszuschließen. Während der Läufigkeit können Kurse, Gruppentrainings, Workshops und Seminare nur nach vorheriger Rücksprache besucht werden.

Den Anweisungen der Trainer:innen/ Referent:innen ist während sämtlicher Angebote Folge zu leisten. Insbesondere das Ableinen, das Gestatten von Freilauf und das Zusammenführen von Hunden dürfen nur auf Anweisung erfolgen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung der Trainer:innen oder Referent:innen, anderer Kursteilnehmer:innen und anderer Personen ausgeschlossen werden kann. Das Ableinen des Hundes geschieht auf alleinige Verantwortung des Kunden.
Eine Erfolgsgarantie der Verhaltenstherapie oder des Trainings ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung der Kund:innen selbst sowie den Voraussetzungen des Hundes abhängt.
An Kursen und Seminaren können ausschließlich kursfähige Hunde teilnehmen. Ein Hund ist kursfähig, wenn er sich entspannt in einigen Metern Entfernung zu Menschen und anderen Hunden verhält und sich auf seinen Halter:innen konzentrieren sowie Futter fressen kann. Ein Hund ist nicht kursfähig, wenn er sich übermäßig gestresst, ängstlich oder aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden verhält oder anhaltend bellt. Canis Kolleg behält sich vor, Hunden, die nicht kursfähig sind, die Teilnahme an Kursen und Seminaren zu verweigern. Ausstehende Kursstunden können in Form eines kursvorbereitenden Einzeltrainings zum gleichen Geldwert absolviert werden. Seminarkosten werden nicht erstattet.

II. KOSTEN & ZAHLUNG

Kurse, Seminare, Workshops, Gruppentrainings und Vorträge sind im Voraus zu bezahlen.
Die Anmeldung ist erst nach Zahlungseingang verbindlich.
Die Kosten für Einzeltraining, Verhaltensberatung und -therapie sowie weitere Beratungsangebote sind per Überweisung nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Die Zahlung hat sofort nach Rechnungsstellung, spätestens innerhalb von 10 Tagen auf das Konto von Canis Kolleg zu erfolgen. Vom Zeitpunkt des Verzugs an sind offene Forderungen mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen.
Die auf der Website genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

III. RÜCKTRITT, AUSFALL VON VERANSTALTUNGEN

Die Absage oder der Verlegungswunsch eines Termins (Verhaltensberatung, -therapie, weitere Beratungsangebote, Einzeltraining) durch die Kund:innen muss 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch eingegangen sein. Wird der Termin nicht rechtzeitig (also weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) abgesagt, wird den Kund:innen die vorgesehene Zeit und die entsprechende Vergütung gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt.
Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.
Die Rücktrittsfrist für offene Trainingsgruppen beträgt 24 Stunden vor Stattfinden der Trainingseinheit.
Die Anmeldung zu den Kursen, Workshops, Seminaren und Vorträgen ist verbindlich.
Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden und werden berechnet. Ein Rücktritt von der Teilnahme an Kursen, Workshops, Seminaren und Vorträgen ist bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Wird die Veranstaltung nicht rechtzeitig (also weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) abgesagt, wird dem/ der Kund:in die vorgesehene Zeit und die entsprechende Vergütung gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass die vereinbarte Teilnahme nicht fristgerecht abgesagt und eingehalten wird.
Bei Nichtwahrnehmung oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Termine durch den/ die Kund:in werden keine Gebühren erstattet. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.
Bei Ausfall eines Termins durch Verschulden seitens Canis Kolleg werden die entsprechenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Canis Kolleg behält sich vor, Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.
Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs, eine Gruppenstunde, einen Workshop, ein Seminar oder einen Vortrag kann die Veranstaltung durch Canis Kolleg kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall werden bezahlte Gebühren zurückerstattet und/oder ein Alternativtermin bekannt gegeben. Ebenso wird verfahren, sofern eine Veranstaltung aus anderen Gründen abgesagt werden muss.
IV. KÜNDIGUNG

Canis Kolleg behält sich vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der/ die Kund:in die Kurse Gruppenstunden, Workshops, Seminare oder Vorträge bewusst stört, das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist, der/ die Kund:in im Zahlungsrückstand ist, sich entgegen des Tierschutz-Gesetzes verhält oder der/ die Kund:in sich anderweitig vertragswidrig verhält, sodass das Festhalten am Vertrag seitens Canis Kolleg unzumutbar ist.

V. HAFTUNG

Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Canis Kolleg zurückzuführen sind.
Canis Kolleg übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Vermögensschäden, die durch die vorgestellten und gezeigten Übungen entstehen.
Canis Kolleg übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Alle Begleitpersonen sind durch den/ die Kund:in in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen.
Die Teilnahme an sämtlichen Terminen und Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.
Für sonstige Schäden, die von teilnehmenden Hunden verursacht worden sind, haften die jeweiligen Halter:innen entsprechend § 833 BGB.
Eine Haftung ist zudem ausgeschlossen, wenn Leistungsverzögerungen und / oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt, aus nicht voraussehbareren Gründen oder aus nicht von Canis Kolleg zu vertretenden Gründen herbeigeführt wurden.

VI. SCHLUSS­BESTIMMUNGEN

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen gültig.

VII. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort: 45711 Datteln
Gerichtsstand & Gerichtsort: 45655 Recklinghausen

Stand: Dezember 2023

0151-560 560 10